Eine Gemeinschaft und Gleichberechtigung ist unser Ziel

Gleichberechtigung für Alle

In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht zum 
Beschluss vom 10.10.2017: „Personenstandsrecht muss weiteren positiven 
Geschlechtseintrag zulassen“ heißt es im ersten Abschnitt u.a, dass das 
allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art. 1 
Abs.1 GG) auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die 
sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht 
zuordnen lassen, schützt. 

Dem Ziel der Gleichberechtigung fühlen wir uns verpflichtet und beziehen das so genannte „dritte Geschlecht“ ausdrücklich mit ein.

Gemeinschaft und Gleichberechtigung an unseren Schulen

Für den Schulausschuss am 28.11.2023 haben wir vor diesem Hintergrund beantragt, über die aktuelle Situation an den Schulen zu berichten.

Den Antrag der AFB-WG Fraktion im Volltext finden Sie: hier.

Wir bitten die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt um Informationen über Erfahrungen der einzelnen Schulen in diesem Bereich, insbesondere zu:

1. Gab oder gibt es Diskriminierungen gegenüber trans*, inter* oder nicht-binäre (tin)

Schüler*innen?

2. Die Benutzung der Toiletten und Umkleiden des Identitätsgeschlechts kann für manche (binären) trans* Personen eine einfache und auch die gewünschte Lösung sein, die von Seiten der Schule und den Mitschüler*innen zu respektieren ist. Wenn das jedoch zu Angriffen (verbalen oder körperlichen) führt, muss die entsprechende Einrichtung dieses thematisieren. Unabhängig davon können All-Gender Toiletten und Umkleiden allen Menschen unabhängig vom Geschlecht einen möglichst angstfreien und diskriminierungsarmen Zugang ermöglichen.

Für non-binäre trans* Personen sind All-Gender Toiletten (und Umkleiden) absolut notwendig! Das gilt auch für Schulen.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Stadt Barsinghausen als Schulträger diesem Anspruch auf Gleichberechtigung in einer Gemeinschaft und der Lebenswirklichkeit unterschiedlicher Menschen gerecht wird!

Die ehemalige niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hat im Namen der Landesregierung darauf hingewiesen welche Vorteile „Unisex- Toiletten“ bieten. Sie sagte u.a.: „Toiletten nur für Frauen oder Männer diskriminieren trans* und intergeschlechtliche Menschen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Toiletten bzw. Toiletten in öffentlichen Einrichtungen. So kann das Aufsuchen gerade für Menschen in einer tansitären Übergangssituationen und andere trans*, aber auch intergeschlechtliche Menschen ein Problem darstellen“. Der Artikel wurde am 03.03.2017 erstellt und ist auf der Seite des Nds. Ministeriums für Soziales nachzulesen.

Gleichberechtigung bei Neubauten

Für die Zukunft müssen wir bei allen Neubauten von vorn herein an die Gleichberechtigung denken. Dies gilt auch für Grundschulen und das aktuelle Neubauprojekt der Wilhelm-Stedler- Schule, WSS. Daher haben wir einen Begleitantrag zum Neubau der WSS zur Beratung im nächsten Schulausschuss gestellt. Diesen finden Sie im Volltext: hier.

Nach unserem Antrag möge der Ausschuss beschließen:

Bei dem Neubau der WSS sind eine oder mehrere All-Gender Toiletten einzuplanen.

Auf dem Regenbogen-Portal (Informationspool der Bundesregierung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, herausgegeben vom BMFSFJ) findet sich ein  Artikel zu „Toiletten und Umkleiden für alle Geschlechter“. Viele inter*, trans*, nicht-binäre und gendernonkonformePersonen würden auf reinen Herren/Damentoiletten (und Umkleiden) diskriminierende und gewaltvolle Erfahrungen machen. Sie würden z.B. davon berichten, „dass sie misgendert, angestarrt oder beschimpft werden und ihnen intime Fragen zu Geschlecht oder Körper gestellt werden.“ All-Gender Toiletten und Umkleiden könnten allen Menschen „unabhängig vom Geschlecht einen möglichst angstfreien und diskriminierungsarmen Zugang ermöglichen.“

Diese Problematik muss auch bei Schulen, insbesondere bei Schulneubauten beachtet werden. Kinder sind sich schon sehr früh ihres eigenen Geschlechts bewusst. „Die erste Phase, in der man sich seines eigenen Geschlechts bewusst wird, beginnt schon in der frühen Kindheit. Daher gibt es Kinder, die schon mit vier oder sechs Jahren wissen, dass sie nicht der oder die sind, für den oder die ihr Eltern, die Kita, die Großeltern sie halten.“ (Katharin Köller/ Irmela Schautz, „Queergestreift- Alles über LGBTIQA+“, München 2022, S. 126).

Insofern sollte auch bei der Grundschule von möglichen Bedarfen sowohl bei den Schüler*innen als auch beim Schulpersonal ausgegangen werden und All-Gender Toiletten (und gegebenenfalls Umkleiden) eingeplant werden.

Weitere Anträge der AFB-WG Fraktion zum Thema finden Sie hier.

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