Strassenausbau

Bessere Informationen für die Betroffenen

Nach der Bürgerbefragung wurde grundsätzlich festgestellt, dass die Finanzierung über ein Beitragssystem beibehalten werden soll. Gleichwohl sollte über Erleichterungen für die Betroffenen nachgedacht werden und gegebenenfalls Vorschläge für eine neue Satzung gemacht werden.

Wir, Bettina Klein und Kerstin Beckmann, haben dabei die Forderung erhoben, Anlieger früher als bisher zu informieren und den Grundstückseigentümern mehr Zeit einzuräumen, um sich auf die Zahlung von Beiträgen vorzubereiten und das Zahlungsziel zu strecken. Grundlage der weiteren Überlegungen ist ein schematischer Zeitablauf einer Straßensanierung. Das gesamte Verfahren dauert rund vier Jahre, beginnend mit der Feststellung des Sanierungsbedarfs bis hin zum Versenden der Beitragsbescheide. Für die Grundstückseigentümer sind dabei mehrere Informationen vorgesehen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen: Die erste Information der Anlieger über den Ausbau ihrer Straße erfolgt durch die Prioritätenliste im Jahr 1 des Planungsablaufs. Über die Einplanung der Finanzmittel für das jeweils folgende Haushaltsjahr, die mittelfristige Finanzplanung und die anschließenden Haushaltsplanberatungen ist auch dieser Schritt öffentlich. Erst mit den Beschlussfassungen zum Haushalt erhält das Bauprogramm die geforderte Verbindlichkeit.

Im Jahr 2 des Planungsablaufs erfolgt eine konkrete Bürgerinformation zum geplanten Straßenausbau. Zu diesem Zeitpunkt hat die Verwaltung den Baugrund untersucht, weitere Rahmenbedingungen geklärt und kann den Bürgerinnen und Bürgern Varianten für den Ausbau ihrer Straße vorschlagen. Sobald der Ausbaubeschluss durch den Rat gefasst wurde, die Ausführungsplanung und das Ausschreibungsergebnis vorliegen, erfolgt die nächste Bürgerinformation. An Hand der dann vorliegenden Kostenberechnung können den Anliegern zu diesem Zeitpunkt die voraussichtlichen Beitragshöhen genannt werden. Mit den Grundstückseigentümern sollen darauf basierend die Verhandlungen über die Ablösungsverträge beginnen. Das Verfahren einer Ablösung beruht darauf, dass nicht die tatsächlich entstandenen Baukosten abgerechnet werden, sondern der Ablösungsbetrag auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses. Weichen die tatsächlichen Kosten von diesen voraussichtlichen Kosten ab, fließen die Veränderungen nicht mehr in die Abrechnung ein. Sowohl die Stadt als auch die Anlieger sind an den Vertrag gebunden.

Für die Anlieger bieten die Ablösungsverträge Gewissheit über die Ablösungshöhe. Es besteht ein relativ weiter Spielraum zur Festsetzung von Teilbeträgen und deren Fälligkeiten.

Der Abschluss eines Ablösungsvertrages ist freiwillig. Aus Sicht der Verwaltung bietet dieses Instrument die sozial verträglichste Möglichkeit der Finanzierung von Straßenbaukosten.

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