Ratsarbeit transparent April 2019

AFB WG

Im Zuge der Sanierung der Hauptstraße in Großgoltern hat die Region Hannover die Einrichtung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrende auf beiden Seiten vorgesehen. Die Abwicklung der Baumaßnahme einschließlich der beidseitigen Fahrradschutzstreifen war per Vereinbarung der Stadt Barsinghausen mit der Region Hannover im November 2018 festgehalten worden.

Dem SPD-Antrag, lediglich einen Schutzstreifen auf der Ostseite der Hauptstraße zu errichten, haben wir auf der Ratssitzung am 4. April nicht zugestimmt. Insbesondere argumentierte die SPD-Ratsfraktion, dass dadurch eine erhebliche Parkproblematik vor allem am Freibad und im Bereich der Kirche vermieden werden könnte. Auch die Sinnhaftigkeit beidseitiger Fahrradschutzstreifen wurde aufgrund der geringen Straßenbreite der Hauptstraße in Frage gestellt.

Aus der Stellungnahme der Verwaltung zu dem SPD-Antrag geht hervor, dass die vorhandene Breite des Fahrbahnquerschnittes eine beidseitige Anordnung zulässt. Die Hauptstraße verfügt mit Ausnahme des Streckenteils im Bereich der Bullerbach-Brücke über eine Breite von mindestens 7,50m. Hinsichtlich der Einbeziehung der Gosse in die Breite des Schutzstreifens (1,5m) gab es die Zusage der Region, bei der Erneuerung der Gosse diese von drei auf zwei Zeilen zu reduzieren.

Wenn wir wollen, dass das Radfahren in Barsinghausen sicherer wird, müssen wir auch Kompromisse eingehen. Wenn der Bürgersteig zu schmal ist, um dort einen separaten Fahrradweg einzurichten, bleibt als geeignete Sicherungsmaßnahme für den Fahrradverkehr eben nur die Einrichtung der Schutzstreifen, auch wenn diese mit einem absoluten Halteverbot auf (nahezu) der gesamten Hauptstraße einhergehen würde. Laut Verwaltung bleibt der vor den Geschäften des Einzelhandels befindliche Parkstreifen „davon allerdings unberührt und steht dem ruhenden Verkehr weiterhin zur Verfügung. In Spitzenzeiten reicht dieser allerdings nicht aus“.

Selbst wenn das Parkplatzangebot auf der Hauptstraße eventuell bei Veranstaltungen zum Beispiel der Kirche nicht ausreicht, geht uns die Sicherheit der Fahrradfahrer vor, unabhängig ob sie auf der westliche oder östlichen Seite der Hauptstraße unterwegs sind. Deshalb bedauern wir die Mehrheitsentscheidung des Rates, den SPD-Antrag zu beschließen.

Im Bereich des Feuerwehrhauses die Radstreifen auf beiden Seiten zeitlich begrenzt (!) bis zu Fertigstellung des Neubaues auszusetzen, sehen wir dahingehend als sinnvoll an, sollte dieses rechtlich und praktisch möglich sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert