Ziel des niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu möglichen.
Bereits seit mehreren Jahren hat die Stadt Barsinghausen zwar ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte, allerdings sind weder die Rechtsstellung (z.B. Bestellung, Amtsdauer, Kompetenzen) noch die Aufgabengebiete in einer Satzung festgelegt.
Um die Arbeit der Behindertenbeauftragten zu unterstützen, haben wir einen Antrag gestellt, dieses zukünftig in einer Satzung festzulegen und einen Entwurf dazu vorbereitet.
Aufgrund der Diskussion im letzten Sozialausschuss wurde unser Entwurf – sowie ein eigener Satzungsentwurf der Verwaltung – von dem amtierenden Behindertenbeauftragten zusammen mit der Verwaltung überarbeitet und ein eigener Satzungsvorschlag formuliert. Darüber soll auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 6. Juni 2018 abgestimmt werden.
AFB-WG Antrag zur Verabschiedung einer Satzung für die Behindertenbeauftragten