Ersetzende Kindertagespflege – Keine Ungleichbehandlung bei der Beitragsbefreiung
Aufgrund der am 22.06.2018 vom niedersächsischem Landtag beschlossenen Änderungen im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder hat die Stadt Barsinghausen ihre Gebührensatzung und den dazugehörigen Gebührentarif geändert.
Ab dem 1. August 2018 werden die Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, gebührenfrei. Dieses gilt für einen Umfang bis zu 8 Stunden an fünf Tagen die Woche. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten sind weiterhin gebührenpflichtig. In die Beschlussempfehlung für eine geänderte Gebührensatzung der Stadt Barsinghausen wurde von der Verwaltung die Beitragsfreiheit für die ersetzende Kindertagespflege nicht mit aufgenommen, da für diese zurzeit keine Gegenfinanzierung durch das Land erfolgt. Dieses Verfahren wurde im Sozial- und Jugendausschuss im November 2018 von uns und weiteren Ausschussmitgliedern kritisch hinterfragt und die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Auswirkungen bei Einbeziehung der Gebührenfreiheit für die ersetzende Kindertagespflege in Barsinghausen für die weitere Beratung darzustellen.
Der Aufforderung ist die Verwaltung nachgekommen und hat in der Sachdarstellung zusätzlich den Ertragsausfall für Barsinghausen bei Einbeziehung der ersetzenden Kindertagespflege beschrieben und eine dementsprechend notwendige Abwandlung der Beschlussempfehlung aufgezeigt.
Wir haben auf der Ratssitzung beantragt, diese geänderte Beschlussformulierung nun auch zu beschließen!
Denn die ersetzende Kindertagespflege ist gerade in Barsinghausen ein wichtiger Baustein bei der Kinderplatzvermittlung. Es ist vor allem Eltern, die aufgrund mangelnder Plätze in einem Kindergarten oder Krippe ihr Kind in einer Kindertagespflege betreuen lassen, nicht zumutbar und auch nicht vermittelbar, wegen dieser Mangelsituation in Barsinghausen auch zukünftig noch Beiträge für ihre Kinder bezahlen müssen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Da die Finanzierung durch das Land aktuell nicht erfolgt, muss der entsprechende Beitragsausfall durch den städtischen Haushalt kompensiert und die entsprechenden Mittel in den Nachtragshaushalt 2018/19 eingestellt werden.
Eine rückwirkende Beitragserstattung ist rechtlich leider nicht möglich. Die Beitragsfreiheit für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, in der ersetzenden Tagespflege kann daher erst ab dem 1. Januar 2019 gelten. Das wollen wir jedoch und haben uns dafür eingesetzt.
Der Antrag zur Beitragsfreiheit der Kindertagespflege ist einstimmig angenommen worden!