Dienstwagenaffaire bei der Stadtentwässerung SEW?

Wasser- unser teures Gut!

Die Geschäftsleitung der Stadtwerke hat am 3. März 2021 die Eingruppierung des Betriebsleiters der Stadtentwässerung auf eine Eingruppierung nach EG 15 TVöD mit seiner Tätigkeit für die Stadtwerke mit einem Anteil von 25% der Arbeitszeit begründet. Zusätzlich wird ein „Dienstwagen zur privaten Nutzung“ gestellt. Die Eingruppierung auf deren Grundlage auch weitere Zahlungen erfolgen, werden „natürlich“ für 100% der Tätgkeit gezahlt. 75% dieser Kosten incl. der anteiligen Kosten für den privat genutzten Dienstwagen werden an den Stadtentwässerungsbetrieb und damit an den Gebührenzahler für das Abwasser in Barsinghausen für Herrn Möller „nachvollziehbar“ weiterberechnet.

Wir finden das weder nachvollziehbar noch hinnehmbar- im kommunalen System maßlos überzogen!

Wie die Verwaltung dargestellt hat, wäre für den SEW allenfalls eine Eingruppierung nach EG 13 (Vergleich hier in der Entgelttabelle) angemessen und ein privat genutzter Dienstwagen scheidet schlicht aus. Um den Vergleich zu veranschaulichen: Im kommunalen System wäre quasi eine Dezernentenstelle geschaffen worden, die höher bezahlt wird, als die des Finanzdezernenten der Stadt. Im Übrigen würde nach Auffassung der Verwaltung für den Betriebsleiter des Stadtentwässerungsbetriebes SEW die Dienstwagenrichtlinie (KFZ-Richtlinie) des Landes Niedersachsen gelten. Hiernach wird im Wesentlichen MinisterInnen und StaatssekretärInnen, die alleinige Nutzung für sämtliche Dienstfahrten sowie private Nutzung z.B. vom Wohnort zum Dienst, in einem Dienstwagen gestattet. Ähnliches wird einigen wenigen Behördenleitungen der Mittelbehörden des Landes mit Zustimmung des Finanzministeriums im Einzelfall zugestanden.

Unsere Kläranlage in Nordgoltern ist sicher von großer Bedeutung für die Stadt Barsinghausen. Die Mitarbeiterinnen unnd Mitarbeiter leisten tolle Arbeit, die wir sehr schätzen. Einem Dezernenten der Stadt wäre die Leitung aus unserer Sicht nicht gleichzustellen und einem Ministerium des Landes Niedersachsen und dessen Leitung ebensowenig. Grundsätzlich ist da doch zu klären, ob ein individueller Dienstwagen überhaupt für den Weg von der Poststraße in der City zum Inselweg in Nordgoltern erforderlich ist.

Fragen

Es geht um die Frage, ob die Gebührenzahlerinnen und Zahler die Kosten für diese großzüge Gewährung von Leistugen incl. eines individuellen Dienstwagen zur privaten Nutzung zahlen müssen. Darum haben wir unsere Anfrage zur Ausschusssitzung vom 2. März 2021 gestellt. Es macht uns sehr misstrauisch, dass wir keine Antworten erhalten haben. Mit einem Änderungsantrag versuchte die SPD unser Auskunftsrecht zu beschneiden. Warum diese Verschleierungstaktik? Wir stellen unsere Frage weiterhin und erhalten unseren Antrag aufrecht!

Weitere Fragen

Darüber hinaus haben wir Folgendes festgestellt:

Gemäß §4 der Betriebssatzung SEW entscheidet der Betriebsausschuss über Zuwendungen an die Mitglieder der Betriebsleitung- das wäre z.B. die Gewährung der privaten Nutzung eines zur Verfügung gestellten Dienstwagens. Derartige Beschlüsse konnten wir nicht finden und haben dazu einen weiteren Antrag gestellt.

Dienstwagenaffaire bei der SEW? Wir fordern Antworten ein!

Dies ist eine PI der AFB-WG Ratsfraktion.

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