Prüfungsausschuss Stadtwerke gefordert

Wasser- unser teures Gut!

Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH schließen das Geschäftsjahr 2019 nach den der Verwaltung vorgelegten Unterlagen mit einem Jahresfehlbetrag von 416.414,17 EUR (Vorjahr: 348.290,65 EUR) ab.

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat im Jahr 2020 bereits mehrere Unterstützungsmaßnahmen ergriffen, um die Stadtwerke nachhaltig zu stützen. Hierzu gehören die Verlustausgleiche für den Betrieb des Deisterbades, die Stärkung der Kapitalrücklage, die Übertragung von Anteilen der Netzgesellschaften, erklärt ist die Übernahme der Finanzierung des Baus eines neuen Wasserwerkes.

Aktiv Für Barsinghausen hat immer wieder mehr Einblick, Transparenz und eigenes Engagement der Gesellschaft eingefordert, damit unsere Stadtwerke und letztlich unsere Wasserversorgung zukunftssicher werden. Wir werden Unklarheiten ausräumen und weiter uneingeschränkt für unsere selbstständigen Stadtwerke einstehen.

Unklare Erstattungspraxis

Nach Auffassung der Verwaltung müsste im Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Barsinghausen GmbH eine Rückstellung für eine Forderung der Stadtentwässerung (SEW) eingestellt werden. Hintergrund dieser Forderung sind Erstattungn an die Stadtwerke Barsinghausen GmbH, die durch den Betriebsführungsvertrag nicht gedeckt sein sollen. Strittig sind unter anderem Personalkosten und sonstige Zahlungen an Leitungspersonal. Insgesamt summiert sich die Forderung der Stadt (SEW) allein für das Jahr 2017 auf ca. 146.000 €, wobei entsprechende Forderungen auch für die Vorjahre und die folgenden Jahre nach Auffassung der Verwaltug bestehen dürften. Informationsvorlage

Über die Jahre geht es um Hunderttausende von Euro!

Forderung nach Prüfungsausschuss

Wir sind enttäuscht über die bisher mangelnde Bereitschaft zur Aufklärung von allen Beteiligten. Daher haben wir im Januar 2021 einen Antrag zur Einsetzung eines Prüfugsausschusses gestellt.

Diese Prüfergebnisse dürften Auswirkungenauf den Jahresabschluss 2019 und die Entlastungsentscheidung haben. Damit diese Entscheidung nicht im nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss gefällt wird, habe wollen wir darüber hinaus die Behandlung in öffentlicher Ratssitzung.

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