Auf der Ratssitzung am 3. Juli wurde endlich die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barsinghausen behandelt. Der ursprüngliche Verwaltungsentwurf sah u.a. ein direktes Weisungsrecht des Gesellschafters, also letztendlich der Stadt und damit des VA’s und des Rates, gegenüber dem Aufsichtsrat vor sowie die Möglichkeit, als Ratsmitglieder an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen zu können. Diese Punkte sollten nun aufgrund des Änderungsantrages der SPD nicht mehr in den neuen Vertrag aufgenommen worden. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen – wir haben dagegen gestimmt!
Die Stadtwerke sind gegründet worden um einen wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge wahrzunehmen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist und bleibt Aufgabe der Stadt als Gesellschafterin und damit auch des Rates, als höchstes Entscheidungsgremium der Stadt. Wir wollen die Berechtigung des fakultativen (d.h. gesetzlich nicht zwingend vorgeschriebenen) Aufsichtsrates nicht in Frage stellen, aber ein angemessener Einfluss durch die Möglichkeit des direkten Weisungsrechtes des Gesellschafters gegenüber dem Aufsichtsrat wäre für uns zwingend notwendig und auch rechtlich möglich gewesen. Nicht aus Gründen des Misstrauens gegenüber dem Aufsichtsrat, sondern weil wir unsere Verantwortung als Ratsmitglieder in diesem Punkt sehr ernst nehmen! Dafür hätten die entsprechenden Rahmenbedingungen in dem Vertrag geschaffen werden müssen.
Zu den notwendigen Rahmenbedingen hätte für uns auch die Möglichkeit gehört, als Ratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen zu können, um uns frühzeitig und direkt zu informieren. Auch das sah der Verwaltungsentwurf vor. Jetzt wird uns diese Möglichkeit verwehrt. Transparenz sieht für uns anders aus!
Deshalb haben wir den Änderungsantrag der SPD abgelehnt.