Insbesondere der Notstand an Kinderbetreuungsplätzen in den vergangenen Monaten hat gezeigt, dass es trotz sorgfältiger Planung der Verwaltung zu einer dramatischen Mangelsituation bezüglich der Bereitstellung von ausreichenden Kinderbetreuungsplätzen gekommen ist. Welche Auswirkung das für die Eltern hat, die keinen Kita-Platz entsprechend ihrem Rechtsanspruch erhalten, ist im Sozialausschuss von betroffenen Eltern deutlich gemacht worden. Auch die Initiative RROKIBA (Pro Kinderbetreuung Barsinghausen) hat unter anderem auf dem städtischen Informationsabend zu fehlenden Kita-Plätzen am 19.06.2019 darauf aufmerksam gemacht.
Es muss verhindert werden, dass die Stadt in den kommenden Jahren wieder vor einer akuten Mangelsituation steht und dann Kita-Nothilfepläne auflegen muss.
Der Wegfall der Beitragsgebühren, die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages und die nur schwer abschätzbaren tatsächlichen Bedarfe durch sich im Bau befindender und/oder bereits ausgewiesener Wohnbaugebiete erschweren eine zuverlässige Berechnung der jeweils jährlich benötigten Kita-Plätze auch in den nächsten Jahren. Selbst bei einer 100% Planung könnten deshalb Engpässe bei der rechtzeitigen Bereitstellung von Kita-Plätzen auftreten. Deshalb sollten zukünftig 105% der (rechnerisch) benötigten Betreuungsplätze vorgehalten werden und als Einheit für die Kennzahl „Anzahl der Betreuungsplätze im Verhältnis zu den Nachfragen“ aufgenommen werden. Darüber hinaus kann so gegebenenfalls die „Aufteilung“ von Geschwisterkinder in unterschiedliche Einrichtungen vermieden und eine wohnortnahe Unterbringung erleichtert werden.
Die AFB-WG Ratsfraktion hat einen entsprechenden Antrag zu den Produktzielen und Kennzahlen für die Haushaltsjahre 2020/21 gestellt.