Aussetzung des Konsolidierungsbeschlusses „Abriss der Kapelle auf dem Friedhof Osterfeld“ und weiteres Vorgehen
In der Bevölkerung gibt es ein starkes Interesse an dem Erhalt der Kapelle und der Wiederinbetriebnahme der Toilettenanlage. Das zeigt auch die von BürgerInnen initiierte Unterschriftenaktion im vergangenen Jahr. Wir haben zur Beratung in den Ratsgremien einen Tagesordnungspunkt beantragt und wollen eine Diskussion anregen, wie weiter mit der Friedhofskapelle und dem im Rahmen der Sanierung der städtischen Finanzen gefassten Konsolidierungsbeschluss verfahren werden kann.
Im Rahmen der städtischen Haushaltskonsolidierung wurde der Abriss der Friedhofskapelle auf dem Friedhof Osterfeld beschlossen. Dieser Beschluss wurde allerdings nicht umgesetzt, sondern ausgesetzt. Dabei stand die Überlegung im Raume, die Friedhofskapelle durch einen Trägerverein zu sanieren bzw. zu unterhalten. Die Stadt wollte das Gebäude an einen noch zu gründenden Trägerverein verkaufen und dann zurück mieten. Für die Sanierungskosten sollte der Trägerverein eine „Anschubfinanzierung“ in Höhe von 13.200 Euro erhalten (Ratsbeschluss vom 04.06.2015, Vorlage XVII/0721, B01 / S01). Dabei wollten die potentiellen Gründer allerdings das Besucher-WC, dass bereits vor dem HSK-Beschluss dauerhaft geschlossen worden war, aufgrund der Reinigungskosten nicht in eigener Kostenträgerschaft anbieten. Die Gründung eines Förder- und Betreibervereins konnte jedoch in der Folgezeit nicht umgesetzt werden.Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten veranschlagt die Sanierungskosten deutlich geringer als 2011 von der Verwaltung angegeben. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu diesem Gutachten und eine Kostenabschätzung, welche finanziellen Auswirkungen für die Stadt und gegebenenfalls für die Friedhofsgebühren entstehen bei,:
1.) Sanierung und Nutzung der Kapelle als Trauerraum;
2.) Sanierung und (Wieder) Inbetriebnahme der Toilettenanlage..
Hier unser Antrag: