Unklare Erstattungspraxis
Nach Auffassung der Verwaltung müsste im Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Barsinghausen GmbH korrigiert werden. Hintergrund dieser Kritik sind Erstattungen, die durch den Betriebsführungsvertrag der Stadtentwässerung (SEW) nicht gedeckt sein sollen und damit unberechtigt gewesen wären. Strittig sind unter anderem Personalkosten und sonstige Zahlungen an Leitungspersonal. Insgesamt summiert sich die Forderung allein für das Jahr 2017 auf ca. 146.000 €, wobei entsprechendes auch für die Vorjahre und die folgenden Jahre nach Auffassung der Verwaltug gelten dürften. So die Informationsvorlage.
Antrag zur Tagesordnung durch AFB-WG
Wir fordern Aufklärung. Deshalb haben wir den Tagesordnungspunkt „Korrektur des Jahresabschlusses 2017; zu Unrecht geleistete Zahlungen an die Stadtwerke“, beantragt. Er wurde am 3. März 2021 in der Sitzung des Stadtentwässerungsausschusses beraten. Der Betriebsleiter ist unserem Antrag jedoch nicht nachgekommen, dem Ausschuss die Forderungen im Detail darzulegen, zubegründen und Vorschläge zu unterbreiten, wie damit umgegangen werden soll. Hier unser Antrag.
Stattdessen springt der Geschäftsführer der Stadtwerke für ihn ein:
Geschäftsführer der Stadtwerke äußert sich ausweichend
Im Jahr 2017 sei eine Höhergruppierung des Betriebsleiters der Stadtentwässerung auf eine Eingruppierung nach EG 15 TVöD wegen seiner Tätigkeitsanteile für die Stadtwerke erfolgt. Die Eingruppierung für die Aufgaben in der SEW sei sicher lediglich mit EG 12 gerechtfertigt. Er weiß auch um die Auffassung der Verwaltung, dass die private Nutzung eines Dienstwagens für die SEW nach der Dienstwagenrichtlinie des Landes Niedersachsen nicht in Frage käme. Nach einer eigenen Stadtwerkerichtlinie würde diese jedoch gewährt. All dies für einen Aufgabenumfang von 25% bei den Stadtwerken gegenüber 75% der Tätigkeit für die SEW. Ins Detail der Forderungen der Stadt ging er nicht.
Wir sind erstaunt über die Höhe der Vergütung für unseren kleinen Abwasserbetrieb und die angedeutete Dienstwagennutzung für private Zwecke…
SPD versucht Antworten zu verhindern
Auskunftsrecht und Beantragung eines Tagesordnungspunktes sind verbriefte Rechte der Ratsmitglieder nach der Kommunalverfassung. Dennoch versucht die SPD mit einem Änderungs-Antrag Antworten zu verhindern. Ziemlich dreist behauptet deren Fraktionsvorsitzender; “ Das Ansinnen des Antrages ist deshalb unbrauchbar.“
Wir fragen weiter: Was gibt es zu verbergen?
Deshalb beantragen wir Akteneinsicht in den Vorgang im Rat!
Dies ist eine Veröffentlichung der Fraktion AFB-WG.