Im Rahmen des Projektes soziale Stadt ist auf dem Gelände zwischen der Wohnbebauung und dem neuen Bahlsenparkplatz die Schaffung eines Stadtteilparks vorgesehen. Hierzu wurde mit der DS 498 ein Vorentwurf eingebracht.
Der Entwurf hat unmittelbar Kritik insbesondere wegen der prognostizierten Kosten hervorgerufen. Allein die Begrifflichkeit vermittelt den Eindruck eines pompös- repräsentativen Geländes. Die Diskussion spitzt sich zu einem Ganz oder fast gar nicht zu. Vor diesem Hintergrund möchten wir dieses Diskussionspapier als einen inhaltlichen Betrag und Grundlage für eine sachliche Diskussion vorlegen.
Die finanzielle Lage der Stadt Barsinghausen ist bekannter Maßen angespannt. Investitionen müssen kostengünstig geplant und die Folgekosten bedacht werden. Wir halten es daher für sinnvoll, den architektonischen und gestalterischen Anspruch an den Stadtteilpark zugunsten der Aufenthaltsqualität in den Hintergrund treten zu lassen. Das soziale Miteinander aller Generationen und Nationalitäten in diesem Stadtteil ist in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen. Besonders wichtig sollten Elemente sein, die das Zusammenwirken der Bürgerinnen und Bürger, Austausch und Begegnung, gemeinsame Aktivitäten sowie die Eigenverantwortung stärken.
Hierbei kann es sinnvoll sein, Angebote zu formulieren, die schrittweise in dem Maß umgesetzt werden können, wie die Beteiligung und Nachfrage es ergeben.
Es sollte daher zunächst lediglich eine Grundkonzeption für die baulichen Voraussetzungen festgelegt werden. Die Größe sollte jedoch aufgrund des Entwicklungsbedarfes, der aktuell nicht abschließend eingeschätzt werden kann, nicht eingeschränkt werden. Die Fläche sollte modelliert, eingeebnet und mit Rasen eingesät werden. Die Mindestinstallationen für die Infrastruktur sind zu schaffen. Hierzu gehören Strom- und Wasseranschluss sowie die Wegeverbindung vom Wohngebiet in die Feldmark, die unter Berücksichtigung und Einbindung bestehender Wege kostengünstig anzulegen ist.
Von den Bürgerinnen und Bürgern jetzt bereits als Bedarf betonte Einrichtungen sollten konkret vorgesehen werden. Dieses sind:
- Spielmöglichkeiten für kleine Kinder
- Freie Flächen, die Vielfältig genutzt werden dürfen
- Grillen soll auf der Fläche erlaubt sein
- Spiel und Sport sollten ebenfalls erlaubt sein
- Grillplatz
- Bolzplatz
[/vc_column_text][trx_image url=“2106″][/trx_column_item][trx_column_item][vc_column_text]Beispiel Bolzplatz:
[/vc_column_text][trx_image url=“2107″][/trx_column_item][/trx_columns][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column css=“.vc_custom_1452178051219{margin-top: 20px !important;}“][vc_column_text]Die Möblierung mit Sitzgelegenheiten und anderen Objekten (Sportgeräte) sollten in einem offenen Beteiligungsprozess im Stadtteil unter Einbindung des Seniorenrates, Integrationsrates und der Behindertenbeauftragten diskutiert werden.
Entwicklungsprojekte für den Bürgergarten, die koordiniert durch das Stadtteilzentrum und ggf. durch weitere Projektförderungen begleitet und umgesetzt werden, könnten sein:
- Pflanzungen für eine Streuobstwiese (Hochzeitswiese?)
- Pflanzungen entlang der Wegeverbindung (Allee der Verbundenheit, Bäume, die von Bürgerinnen und Bürgern zu besonderen Gelegenheiten gepflanzt werden? )
- Teilfläche für einen interkulturellen Garten
- Projekte mit Schulen und Kindergärten…
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[/vc_column_text][trx_image url=“2108″][/trx_column_item][/trx_columns][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column css=“.vc_custom_1452178333875{margin-bottom: 20px !important;}“][vc_column_text]Beispiel: interkultureller Garten in Laatzen[/vc_column_text][trx_columns count=“3″][trx_column_item][trx_image url=“2110″ height=“178″][/trx_column_item][trx_column_item][trx_image url=“2111″ height=“178″][/trx_column_item][trx_column_item][trx_image url=“2112″ height=“178″][/trx_column_item][/trx_columns][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Von der Diskussion über einen Stadtteilpark oder Bürgergarten abzutrennen sind folgende Inhalte:
Über das Biotop was unterhalb der Planungen entstanden ist, soll im Zusammenhang mit der möglichen Renaturierung des Bullerbaches ein Gespräch mit dem Unterhaltungsverband 53 stattfinden.
Das Thema „Skaterpark“ sollte kurzfristig einer gesonderten Betrachtung unterworfen werden. Hierbei sollten die Attraktivität des Angebotes, die universelle Nutzbarkeit für Skaten, BMX und andere Funsportarten sowie die Wirtschaftlichkeit abgewogen werden. Auf dieser Grundlage soll bis spätestens Juli 2014 eine Standortentscheidung zwischen den Alternativen Klein Bache und Stadteilpark getroffen werden. Insbesondere aufgrund der Erfordernisse des notwendigen Lärmschutzes sind danach umgehend die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Errichtung der Anlage in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu schaffen.
In die Umsetzung der Planung sind die Jugendlichen der Stadt einzubeziehen.
Um Finanzierungsperspektiven für eine schrittweise Umsetzung zu eröffnen und abzusichern, sollte ohne damit eine abschließende Vorentscheidung zu treffen kurzfristig entschieden werden, welche Anträge für mögliche Projekte im Rahmen der Sozialen Stadt zu stellen sind.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column css=“.vc_custom_1452181331524{margin-top: 20px !important;margin-bottom: 20px !important;}“][trx_columns][trx_column_item][vc_column_text]Wir würden uns über weitere Anregungen sehr freuen und hoffen auf eine inhaltliche Diskussion zur Stärkung der sozialen Infrastruktur eines großen barsinghäuser Stadtteils.[/vc_column_text][/trx_column_item][trx_column_item][trx_image url=“2113″][/trx_column_item][/trx_columns][/vc_column][/vc_row]