Ist der Ausschluss der Öffentlichkeit aus Ratssitzungen eine ärgerliche Panne oder Tendenz in der Ratsarbeit der Mehrheitsfraktionen?
Die Ratssitzungen für den Dezember des vergangenen Jahres 2022 wurden aufgrund „formaler Fehler“ in der Einladung und aus „verfahrenstechnischen Gründen“ abgesagt.
Was ist denn schief gelaufen? Es gab die Beschwerde einer Bürgerin. Unsere Vereinsvorsitzende der Wählergemeinschaft Aktiv Für Barsinghausen, Daniela Dau, hat gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit aus Ratssitzungen bei der Kommunalaufsicht protestiert. Dies hat zum Eingreifen geführt.
Die Stadt hatte in der Bekanntmachung darauf verwiesen, dass Bürgerinnen und Bürger ausschließlich im Rahmen einer Videokonferenz teilnehmen dürfen und sich dazu auch frühzeitig anmelden müssen. „Ein Service, der praktisch sein kann und als zusätzliches Bürgerbeteiligungselement wünschenswert ist,“ meint Kerstin Beckmann, Fraktionsvorsitzende der AFB-WG. Als Regel sei das jedoch nicht ausreichend. Mit anderen Worten, wenn das alles ist, ist das zu wenig Transparenz!
Prinzip der Öffentlichkeit
Der Meinungs- und Willensbildungsbildungsprozess in den Sitzungen soll nach dem Willen der Kommunalverfassung von Außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Bürgerinnen und Bürger sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen Ratsmitgliedern auch als Grundlage für ihre zukünftige Wahlentscheidung anbringen können. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Ratssitzungen stellt daher einen unverzichtbaren Grundsatz der kommunalen Demokratie dar und umfasst den öffentlichen Zugang zu Sitzungen, die so genannte Saalöffentlichkeit. Nach zum Beispiel aus Gründen des Infektionsschutzes gebotenen Einschränkungen ist dies mit höchster Priorität wieder zu ermöglichen.
Hiergegen wurde in der Stadt offenbar verstoßen und dieses von Kommunalaufsicht und Öffentlichkeit, wie jüngst auch durch den Seniorenrat in einer Stellungnahme, moniert.
Ausschluss der Öffentlichkeit aus Ratssitzungen- Folgen
Die Folgen der sind drastisch. Wenn nicht ordnungsgemäß zu den Ratssitzungen eingeladen wurde, sind gefasste Beschlüsse nichtig- so als wäre sie gar nicht gefasst. Ausnahmen bilden in einem anschließenden schriftlichen Abstimmungsverfahren, durch so genannte Umlaufbeschlüsse, abgesicherte Maßnahmen.
Wie lange dieser Missstand besteht und dazu zwingt, Beschlüsse nachzuholen, wurde über den Jahreswechsel durch die Stadtverwaltung recherchiert.
Tendenz in der Ratsarbeit der Mehrheitsfraktionen?
Nur die Ratsfraktion der Wählergemeinschaft AFB-WG hat bereits seit der Entspannung der Pandemielage gegen die Durchführung der reinen Videokonferenzen votiert und sich für Präsenz in den großen Hallen der Schulen oder im Zechensaal ausgesprochen. „Der innere Antrieb der parteipolitisch gebundenen Mehrheitsfraktionen zum Demokratieprinzip der öffentlichen Beratung und Entscheidung ist offenbar nicht so stark ausgeprägt,“ bewertet Kerstin Beckmann, Fraktionsvorsitzende der AFB-WG, die Situation. AFB-WG sieht darin auch eine zunehmende Tendenz in der Ratsarbeit in der Stadt Barsinghausen. Dies macht die Fraktion daran fest, dass die eingerichtete Finanzkommission zur dramatischen Haushaltslage ausschließlich nichtöffentlich tagt.
Beratungen hinter verschlossener Tür aufbrechen
AFB-WG hält den Antrag auf Durchführung einer aktuellen Stunde zur Finanzlage der Stadt aus diesem Grunde aufrecht. „Bagatellisieren fällt leichter, wenn Fakten nicht öffentlich benannt werden,“ spielt Beckmann auf den Erwerb des Fachwerkhauses am Thie, Marktstr. 18, an. Dieser Beschluss wurde kurz nach der ersten nichtöffentlichen Kommissionssitzung getroffen. Er wird in der Finanzierbarkeit unterschiedlich bewertet und gehört mutmaßlich zu den zur Zeit nichtigen Beschlüssen.