Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste), oder
einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber geben.
Sie können Ihre Stimme aber auch auf mehrere Gesamtlisten
und/oder
mehrere Bewerberinnen/ Bewerber desselben Wahlvorschlages oder
verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
Nicht mehr als drei Stimmen! Der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig.
Die Stimmzettel finden Sie hier: