Die Satzung der Stadt Barsinghausen sieht derzeit vor, dass die Steuer für jeden gehaltenen Hund in gleicher Höhe gezahlt werden muss. Eine Staffelung erfolgt nach der Anzahl der gehaltenen Hunde. Das ist kompliziert zu erklären und für die Meisten ziemlich verwirrend.
Konkret bedeutet dies: Die Steuer erhöht sich für den ersten Hund, der gehalten wird, bei Hinzukommen eines Zweiten von 128 auf 172 €. Für den zweiten Hund sind ebenfalls 172 € zu entrichten. Dieses Verfahren ist seit seiner Einführung in der Kritik und argumentativ schwer zu begründen. Daher schlagen wir vor, zukünftig wieder auf eine andere Staffelung zurückzukommen. Die Festsetzung des ersten Hundes soll beibehalten werden und für jeden hinzukommenden Hund wird eine höhere Steuer (ergänzend) festsetzt.
Darüber hinaus möchten die Härtefallregelung nicht nur auf ein Jahr beschränken. Die Verlängerung der sozialen Komponente soll helfen, mögliche Härten zu entschärfen. Die bestehende Beziehung zwischen einem Hund und seinem Halter oder seiner Halterin hat in der Regel eine positive soziale Komponente. Durch eine neu entstandene wirtschaftlich belastende Situation sollte diese nicht als zusätzliche Belastung aufgegeben werden müssen.
Antrag auf Änderung der Hundesteuersatzung:
Der Rat möge beschließen:
- 1. §2 Abs 1 und 2 erhalten folgende Fassung: (1) Die Steuer für die Hundehaltung beträgt jährlich: 1. Für den ersten Hund 128€, 2. für den zweiten Hund 172€, 3. für jeden weiteren Hund 216 €.
- 2. §6 Abs 3 letzter Satz erhält folgende Fassung: Die Steuerermäßigung ist auf 12 Monate ab Feststellung des Leistungsbezugs begrenzt und kann bei weiterbestehenden Voraussetzungen auf Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Gez. Th. Struß und K. Beckmann