Beim Neubau des Wasserwerks treten unerwartet Verzögerungen durch seine Lage in einem Landschaftsschutzgebiet ein. Die Stadtwerke hatten bereits an den ersten heißen Sommerwochenenden des Jahres zum Wassersparen aufgerufen. Die Dringlichkeit des Neubaus wurde dadurch wieder offenbar. Eigentlich sollte durch den Beschluss des Rates aus dem Frühjahr 2021 der Weg bereitet sein. Die Finanzierung ist komplett für das laufende Jahr vorgesehen- warum haben wir jedoch noch keinen Baustart erlebt? Wir haben nachgefragt und sind wenig erfreut über die Antwort.
Der bisherige Beratungsablauf
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat initiiert, dass die Weisungsbeschlüsse über den Wirtschaftsplan 2021 durch den Rat getroffen wurden. Sowohl der gesamte Rat als auch die Öffentlichkeit sollten so über den Neubau des Wasserweks ausführlich informiert werden. Schließlich stellt der Bau eines Wasserwerks eine für die Stadt äußerst bedeutende Investitionsmaßnahmen dar. So wurde in der Ratssitzung am 15. April 2021 die Planung durch die beauftragten Fachplaner der Stadtwerke vorgestellt und erläutert. Hier: die Präsentation zum Neubau des Wasserwerks .
In dem dem Rat vorgelegten Wirtschaftsplan ist der Neubau des Wasserwerks vollständig eingeplant worden. Die veranschlagte Investitionssumme betrug 17.430.000 EUR. Hier die Vorlage.
Wir haben grundsätzlich zugestimmt. Für unsere Fraktion ist der Eindruck entstanden, dass mit dieser Beschlussfassung, die bereits Ausführungsdetails z.B. über das Material des neu zu bauenden Trinkwasserbehälter mit VA-Tanks enthielt, die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen sind und der „Erste Spatenstich“ praktisch unmittelbar bevorsteht.
Wir fragen nach dem Sachstand – Verzögerung wird offenbar
Wir sind daher verblüfft, das im Juli 2021 noch nicht einmal die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung vorliegen. Hintergrund ist, dass der Neubau des Wasserweks in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Dies erfuhren wir durch eine Anfrage unserer Fraktion. Das Teillöschungsverfahren soll beantragt sein. Die Verwaltung rechnet üblicher Weise mit einer formalen Verfahrensdauer von 3 Monaten- diese Frist hat noch nicht einmal begonnen… Grundsätzlich ist auch offen, ob eine solche Teillöschung durch die Region Hannover überhaupt genehmigt wird. In jedem Fall kommen zusätzliche Kosten für Ausgleichsmaßnahmen auf die Gebührenzahler zu.
Wir sind konsterniert, dass wir über diesen wesentlichen Punkt nicht informiert wurden. Ein Plan B wurde offensichtlich noch nicht einmal aufgestellt.
Fazit der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage lautet:
„Ob und welche Alternativen und damit verbunden Kosten oder Zeitplanänderungen sich ergeben, kann seriös erst nach Abschluss des Teillöschungsverfahrens ermittelt werden.“
Es scheint uns so, als wäre wieder alles offen….
Wir bleiben dran
Hier die Anfrage von Kerstin Beckmann und die dazugehörige Antwort der Verwaltung: Anfrage und Antwort.