So wichtig die erneuerbare Energien für die Zukunft unserer Gesellschaft auch sind – die Bedürfnisse der Anwohner dürfen bei der Errichtung von Windkraftanlagen nicht außer Acht gelassen werden und der Schutz der Natur sichergestellt werden. Dieses gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Mindesabstandsregelungen.
Dass unabhängig von der Anlagenhöhe lediglich 800 Meter zur nächsten Wohnbebauung im regionalem Raumordnungsplan festgelegt sind, ist angesichts der geplanten gigantischen Energiewindanlagen im Vorranggebiet zwischen Gehrden, Wennigsen und Barsinghausen nicht akzeptabel.
Deshalb haben die Fraktionen FDP und Aktiv Für Barsinghausen gemeinsam eine Resolution des Rates an die Nds. Landesregierung zwecks Änderung des Windenergieerlasses vom 24. Februar 2016 beantragt, um die Belange von Anwohnern – ähnlich wie in Bayern und NRW – durch eine höhere Abstandsregelung als bisher besser zu schützen.
Nachdem bereits der Bauausschuss mehrheitlich seine Zustimmung gegeben hat, hat auch der Rat am 26. April 2018 der Resolution zugestimmt!